Dipl.-Ing. Angelika Oßwald, Freie Architektin, Sachverständige

Kosten

Privataufträge

Mein Honorar für Privatgutachten orientiert sich an § 34 der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2002. Diese Version wurde im Jahr 2009 durch eine neue Fassung abgelöst, bei der die Honorartabelle für Wertermittlungen ersatzlos gestrichen wurde. Dennoch orientiere ich mich an dieser Tabelle, da sie sich als praktikabel erwiesen hat.

Das Honorar richtet sich dabei nach dem festgestelltem Wert der Grundstücke und der Schwierigkeit der Bewertung. Die Mindest- und Höchstsätze sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

 
 

Zu den vorstehend aufgeführten Beträgen sind die Nebenkosten (Fahrtkosten, Auslagen für Gebühren bei Ämtern etc.) hinzu zu rechnen. Diese werden von mir i.d.R. als Pauschale vereinbart, im  mittleren Wertbereich üblicherweise mit 20 % bezogen auf das Honorar. Die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird zum Honorar und zur Nebenkostenerstattung getrennt berechnet und vergütet.

Gerichtsaufträge

Die Honorierung der gerichtlichen Tätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Für die Bewertung von Immobilien ist dabei die Honorargruppe 6 maßgeblich, Mieten und Pachten fallen unter die Honorargruppe 5 (siehe jeweils Anlage 1 zu § 9 JVEG). Auch hier wird die Umsatzsteuer getrennt berechnet.

Da der Zeitaufwand für die Gutachtenerstattung je nach Komplexität des Falles unterschiedlich ausfällt, können keine pauschalen Angaben über die Höhe der Gesamtkosten gemacht werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich vorab eine telefonische Abstimmung, um die Höhe von eventuellen Auslagenvorschüssen zu klären.