Privatgutachten
Für Privatpersonen erstelle ich Wertermittlungen als Entscheidungshilfen zu möglichen Verkaufsabsichten. Der ermittelte Verkehrswert (Marktwert) wird gemäß § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Häufig nachgefragt wird auch das Feststellen des Verkehrswertes einer Immobilie im Zusammenhang mit Ehescheidungen oder Erbauseinander-setzungen (auch als vorweggenommene Erbfolge). In diesen Zusammen-hängen muss die anteilige Ausschüttungssumme für die Beteiligten ermittelt werden, ohne dass das Objekt verkauft wird.
Für Gewerbe- und Industrieunternehmen sind insbesondere von Interesse das Feststellen von Werten bei Betriebsübergabe, Entnahme aus dem Betriebsvermögen oder Einlage in das Betriebsvermögen, ferner bei Bilanzierungsfragen und Nachweisen für Aufsichtsbehörden oder Kreditinstitute soweit bebaute und unbebaute Grundstücke betroffen sind.
Im Bereich Mietpreisbewertung stehen die Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten, Mietfeststellung im Zuge von Anpassungen und Neu- Verhandlung (z.B. aufgrund von Wertsicherungsklauseln), Schiedsgutachten, sowie die Beurteilung von Mietminderungen bei Mängeln im Vordergrund. Ebenfalls von Bedeutung sind die Überprüfung von Betriebskosten-Abrechnungen sowie das Feststellen mietrelevanter Flächen (Wohn- bzw. Nutzflächen).